§ 28
In Kraft seit 01. Februar 1956
Up-to-date
Übersiedlungsgebühren sind
a) der Reisekostenersatz,
b) der Frachtkostenersatz,
c) die Umzugsvergütung,
d) die Mietzinsentschädigung.
RGV · Reisegebührenvorschrift 1955
§ 22 Dienstzuteilung
…gemäß § 39a BDG 1979 für einen zumindest zweijährigen Zeitraum ins Ausland entsandt wird, hat Anspruch auf Übersiedlungsgebühren gemäß den §§ 28 bis 32 für die Übersiedlung ins Ausland und aus Anlaß der Beendigung der Entsendung für die Übersiedlung ins Inland, wenn er tatsächlich übersiedelt. (8) In…
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