Mit Ausnahme der Fälle des § 2 Abs. 1 Z 7 und des § 20d Abs. 8 AuslBG bedarf die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit unbeschadet zusätzlicher Berechtigungen nach anderen Bundes- oder Landesgesetzen der Ausstellung eines Aufenthaltstitels mit entsprechendem Zweckumfang.
NAG · Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
§ 8 Arten und Form der Aufenthaltstitel
…von Ehegatten, eingetragenen Partnern und minderjährigen ledigen Kindern hängt vom Bestehen der Aufenthaltsbewilligung des Zusammenführenden ab (§ 69). (4) Unbeschadet der §§ 32 und 33 ergibt sich der Berechtigungsumfang eines Aufenthaltstitels aus dem 2. Teil.…
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