(Verfassungsbestimmung) § 177a ist auch auf Ereignisse und Gegebenheiten, die vor Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes aufgetreten sind, anzuwenden.
MinroG · Mineralrohstoffgesetz
§ 222c Nachträgliche Kontrollen bei Einfuhr von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten
…L 130 vom 19.05.2017 S. 1, und für die Durchführung der nachträglichen Kontrollen gemäß Art. 11 der Verordnung (EU) 2017/821 verantwortlich. (2) Unionseinführer (Art. 2 lit. l der Verordnung (EU) 2017/821), die in einem Kalenderjahr in Anhang I der Verordnung (EU) 2017/821 angeführte Minerale…
§ 222b Berichte bei Offshore-Erdöl- und –Erdgasaktivitäten
…1) Für die folgenden Absätze gelten folgende Begriffsbestimmungen: 1. „In Österreich registriertes Unternehmen“: im österreichischen Firmenbuch eingetragenes Unternehmen; 2. „Offshore“: die Eigenschaft, im Küstenmeer, in der ausschließlichen Wirtschaftszone oder auf dem Festlandsockel im Sinne des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen, BGBl. Nr. …
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