§ 55 4. Revision der Messgeräte
In Kraft seit 20. Juni 2017
Up-to-date
Die Revision der Messgeräte ist die Überwachung der Übereinstimmung eichpflichtiger Messgeräte mit den gesetzlichen Anforderungen (Konformität) und der Einhaltung der Verwendungsbestimmungen.
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