Militärische Organe im Wachdienst dürfen Angriffe gegen militärische Rechtsgüter beenden.
MBG · Militärbefugnisgesetz
§ 61 In- und Außerkrafttreten
…Bundesgesetz tritt, mit Ausnahme des § 61 Abs. 4, mit 1. Juli 2001 in Kraft. (1a) Das Inhaltsverzeichnis, die §§ 6a und 22a, jeweils samt Überschrift, § 22 Abs. 2a sowie § 25 Abs. 1a, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl…
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