(1) Die Anforderung von Leistungen obliegt dem Militärkommando als Anforderungsbehörde.
(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 181/2013)
(Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch Art. 120 Z 10, BGBl. I Nr. 32/2018)
MBG · Militärbefugnisgesetz
§ 50 Entschädigung für eine Inanspruchnahme von Leistungen
…Abs. 2, § 24, § 25 Abs. 1, § 29 Abs. 1 und 3, § 30, § 31 sowie § 44 des Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetzes (EisbEG), BGBl. Nr. 71/1954, anzuwenden.…
§ 25 Übermittlung
…Abwehr darstellt. (1a) Eine Datenübermittlung ist jedenfalls unzulässig, sofern 1. für die übermittelnde Stelle Hinweise bestehen, dass hiedurch der Schutz des Redaktionsgeheimnisses nach § 31 Abs. 1 des Mediengesetzes (MedienG), BGBl. Nr. 314/1981, umgangen würde, oder 2. durch ein Bekanntwerden der Daten die nationale Sicherheit oder die…
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