§ 6
In Kraft seit 01. Dezember 2019
Up-to-date
Das Militär-Verdienstzeichen verleiht der Bundespräsident auf Vorschlag der Bundesregierung. Den Antrag auf Erstattung eines solchen Vorschlages stellt der Bundesminister für Landesverteidigung .
MAG 2002 · Militärauszeichnungsgesetz 2002
§ 19
…Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut: 1. hinsichtlich des 1. Abschnittes, soweit er sich auf den 2. Abschnitt bezieht, und des 2. Abschnittes, ausgenommen § 6 zweiter Satz und § 7, die Bundesregierung und 2. hinsichtlich der übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Landesverteidigung .…
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