Die Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung gemäß Abschnitt 4 von Provianttieren, die im Eigentum des österreichischen Bundesheeres stehen und deren Fleisch zur Versorgung von Heeresangehörigen dient, obliegt Tierärzten, die Angehörige des Bundesheeres sind und vom Bundesminister für Landesverteidigung hierfür bestellt wurden.
Oö. FIUGV 2008 · Oö. Fleischuntersuchungsgebühren-Verordnung 2008
§ 7 § 7Entschädigung der Aufsichtsorgane (und Wegentschädigung)
…Versendung von Proben einschließlich der Versendungskosten. (13) Dem Aufsichtsorgan gebührt einmal jährlich eine pauschale Entschädigung in Höhe von 123,70 Euro für gemäß § 26 Abs. 1 LMSVG-Aus- und Weiterbildungsverordnung absolvierte Fortbildungen. Die Auszahlung der Entschädigung erfolgt nach Vorlage der Fortbildungsbestätigung(en). (Anm: LGBl. Nr. 131/2019, 125/2024) (14) Dem Aufsichtsorgan…
LMSVG · Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz
§ 107 Vollziehung
…2, 14 und 15 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft; 3. der Bundesminister für Landesverteidigung hinsichtlich des § 26; 4. der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hinsichtlich des § 30 Abs. 1, soweit diese Bestimmung die Zuständigkeit des Bundesministers…
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