Soweit in anderen Gesetzen auf die Vorschriften des Gesetzes vom 6. Februar 1869, R. G. Bl. Nr. 18, verwiesen wird, treten an deren Stelle die entsprechenden Bestimmungen dieses Gesetzes.
…von Teilschuldverschreibungen nicht statt (§ 14 Abs 3 TSchG). Das RGBl Nr 18/1869 sei mit § 36 LiegTeilG außer Kraft gesetzt worden. Gemäß § 38 LiegTeilG seien aber, soweit in anderen Gesetzen auf die Vorschriften des Gesetzes RGBl Nr 18/1869 verwiesen wird, an deren Stelle die entsprechenden Bestimmungen des LiegTeilG…
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