Die Austro Control GmbH oder eine auf Grund einer Übertragung gemäß § 140b zuständige Behörde hat die Genehmigung (§ 46) einer Zivilluftfahrerschule mit Bescheid zu widerrufen, wenn
1. der Ausbildungsbetrieb gemäß § 47 untersagt wurde und der Mangel nicht fristgerecht behoben worden ist, oder
2. der Inhaber der Zivilluftfahrerschule gegenüber der Austro Control GmbH oder einer auf Grund einer Übertragung gemäß § 140b zuständigen Behörde erklärt, den Ausbildungsbetrieb nicht mehr auszuüben.
ÖAeCVO · ÖAeC-Zuständigkeitsverordnung
§ 1
…Erteilung der Genehmigung für Zivilluftfahrerschulen gemäß § 119 ZLPV 2006, Untersagung des Ausbildungsbetriebes (§ 47 LFG) und Widerruf der Genehmigung (§ 48 LFG) jeweils für Zivilluftfahrerschulen für Ultraleichtpiloten, Segelflieger, Piloten von Hänge- beziehungsweise Paragleitern, Piloten von motorisierten Hänge- beziehungsweise Paragleitern, Fallschirmspringer und Freiballonfahrer, 9. Führung des Luftfahrzeugregisters für…
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