Zum zivilen Luftfahrtpersonal gehören alle in der Zivilluftfahrt tätigen Personen, deren Tätigkeit für die Sicherheit der Luftfahrt von Bedeutung ist und flugtechnische oder flugbetriebliche Kenntnisse voraussetzt.
…S gegründet und am 30.Dezember 1993 ins Firmenbuch eingetragen. § 2 ACG-G verpflichtet die Gesellschaft zur Wahrnehmung sämtlicher dem Bundesamt für Zivilluftfahrt im Luftfahrtgesetz (LFG) BGBl 1957/253 und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen bisher übertragenen Aufgaben; für diese Aufgaben besteht Betriebspflicht. Die Gesellschaft ist dadurch mit der Wahrnehmung…
…wurde die Erstantragsgegnerin Austro Control GmbH (ACG) - gegründet und ins Firmenbuch eingetragen. § 2 ACG-G verpflichtet die ACG zur Wahrnehmung sämtlicher dem BAZ im Luftfahrtgesetz (LFG), BGBl 253/1957, und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen bisher übertragenen Aufgaben; für diese Aufgaben besteht Betriebspflicht. Von dieser Regelung ausgenommen sind gemäß §…
…die Abteilung II/4 des BMI (Staatliches Krisenmanagement, Zivilschutz und Flugpolizei) die Erstbeschwerdegegnerin um Auskunft, ob dem Beschwerdeführer die Erlaubnis zur Ausübung der in § 25 LFG angeführten Tätigkeiten im Sinn des § 40 LFG widerrufen worden sei. Die Antwort möge an die Abteilung selbst sowie das Referat II/4/a (Flugpolizei…
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