Das Zusatzspiel ist eine Ausspielung, die nur in Verbindung mit anderen einem Konzessionär übertragenen Glücksspielen durchgeführt werden kann. Durch öffentliche Ziehung wird eine Gewinnzahl ermittelt; es gewinnen die Spieler, deren Wettscheinnummern mit der Gewinnzahl ganz oder teilweise übereinstimmen. Die Gewinnsumme wird auf mehrere Gewinnränge aufgeteilt; alle Gewinne desselben Gewinnranges sind gleich hoch.
GSpG · Glücksspielgesetz
§ 17 Konzessionsabgabe
…zugekommenen Einsätze abzüglich der ausgezahlten Gewinne sind. (3) Die Konzessionsabgabe beträgt: 1. für Lotto, Toto und Zusatzspiel nach § 8 für die ersten 400 Millionen Euro 18,5 vH; für alle weiteren Beträge 27,5 vH; 2. für Sofortlotterien ................... 17,5 vH; 3…
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