(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.
(2) Ab dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes können Beschwerden erhoben werden, ohne daß es darauf ankäme, wann die Grundrechtsverletzung erfolgt ist.
§ 12 Abs 2 GRBG normiert, daß ab dem Inkrafttreten dieses Gesetzes Beschwerden erhoben werden können, ohne daß es darauf ankäme, wann die Grundrechtsverletzung erfolgt ist. Demnach kann Anlaß für…
…tägigen Beschwerdefristen schon verstrichen sind. In diesem Zusammenhang irrt der Beschwerdeführer über den Bedeutungsinhalt des § 12 Abs 2 GRBG (vgl AB in Hager/Holzweber GRBG § 12 und Mayrhofer/E. Steininger GRBG 1992 § 12 Rz 1 ff). Bei einer Grundrechtsbeschwerde, die ua den für den Beginn der Beschwerdefrist maßgeblichen Tag nicht…
…des Grundrechtsbeschwerde Gesetzes. Die erst am 7.Jänner 1993 zur Post gegebene Grundrechtsbeschwerde ist demnach verspätet. Der Beschwerdeführer vermeint, gemäß § 12 Abs. 2 GRBG habe die Frist zur Erhebung der Grundrechtsbeschwerde (erst) mit Inkrafttreten des Grundrechtsbeschwerde Gesetzes, somit am 1.Jänner 1993 zu laufen begonnen. Dieser Auffassung…
…1991, sohin vor Inkrafttreten des Grundrechtsbeschwerde-Gesetzes. Die erst am 28.Jänner 1993 zur Post gegebene Grundrechtsbeschwerde ist demnach verspätet. Der Beschwerdeführer vermeint, gemäß § 12 Abs. 2 GRBG sei diese Beschwerde zulässig. Dieser Auffassung vermag sich der Oberste Gerichtshof nicht anzuschließen. Die erwähnte Gesetzesstelle normiert, daß ab dem Inkrafttreten dieses Gesetzes Beschwerden erhoben…
…EMRK (BGBl 1958/210) festgestellten Konventionsverletzungen durch strafgerichtliche Entscheidungen oder Verfügungen normiert das Strafrechtsänderungsgesetz 1996 nicht; es enthält auch keine Übergangsregelung nach Art des § 12 Abs 2 GRBG. § 61 StGB hinwieder bezieht sich auf den zeitlichen Geltungsbereich des materiellen Strafrechts und hat mit demjenigen prozessualer Vorschriften, zu denen die §§ 363a…
…zu prüfen und hätte die Haft daher schon am 28.Juli 1993 aufheben müssen. Zur Rechtzeitigkeit seiner Grundrechtsbeschwerde meint der Beschwerdeführer, daß er gemäß § 12 Abs. 2 GRBG an keine Frist gebunden gewesen sei. Gemäß § 1 Abs. 1 des am 1.Jänner 1993 in Kraft getretenen Grundrechtsbeschwerdegesetzes (BGBl.1992/864) steht wegen…
…am 21. Oktober 1991 zugestellt worden war, "endete" die Frist des § 4 Abs 1 GRBG schon (lange) vor Inkrafttreten des Grund- rechtsbeschwerde-Gesetzes. § 12 Abs 2 GRBG normiert zwar, daß ab dem Inkrafttreten dieses Gesetzes Beschwerden erhoben werden können, ohne daß es darauf ankäme, wann die Grundrechtsverletzung erfolgt ist; Anlaß für eine…
…2., Walter-Mayer Grundriß des österreichischen Verfassungsrechts8 Rz 493), stützt, sind die materiellen Voraussetzungen für eine Erneuerung nicht erfüllt. Eine Übergangsregelung nach Art des § 12 Abs 2 GRBG hat der Gesetzgeber nicht getroffen. Der Hinweis auf Art V des Gesetzes vom 23.Mai 1873, RGBl 1873 Nr 119, greift, ungeachtet der - demnach bedeutungslosen…
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