Eine Teiländerung der Bundesverfassung ist nach Beendigung des Verfahrens gemäß Art. 42 B-VG, jedoch vor der Beurkundung durch den Bundespräsidenten, einer Abstimmung des gesamten Bundesvolkes zu unterziehen, wenn dies von einem Drittel der Abgeordneten verlangt wird.
StAG · Staatsanwaltschaftsgesetz
§ 34a Register, sonstige Geschäftsbehelfe und elektronischer Rechtsverkehr
…zu erfolgen. Die Daten der Register und sonstigen Geschäftsbehelfe haben den Inhalt der Ermittlungsakten bzw. Tagebücher und der sonstigen Geschäftsbehelfe vollständig wiederzugeben. (2a) § 85 GOG gilt sinngemäß. Die Entscheidung über eine Beschwerde obliegt 1. wegen einer Verletzung durch ein Organ der Staatsanwaltschaft dem Einzelrichter des Landesgerichts (§ 31 Abs…
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