(1) Die Präsidenten und der Hauptausschuß, an Stelle des letzteren im Falle der Auflösung des Nationalrates gemäß Art. 29 Abs. 1 B-VG der Ständige Unterausschuß des Hauptausschusses, bleiben im Amte, bis der neugewählte Nationalrat die Präsidenten und den Hauptausschuß neu gewählt hat.
(2) Wenn die gewählten Präsidenten an der Ausübung ihres Amtes verhindert oder ihre Ämter erledigt sind, führt der an Jahren älteste am Sitz des Nationalrates anwesende Abgeordnete den Vorsitz, sofern er an der Ausübung seiner Funktionen nicht gehindert ist und einer Partei angehört, die im Zeitpunkt der Verhinderung der Gewählten beziehungsweise der Erledigung der Ämter im Präsidium des Nationalrates vertreten war; dieser Abgeordnete hat den Nationalrat sofort einzuberufen und nach Eröffnung der Sitzung die Wahl von drei Vorsitzenden, welche die Funktionen der verhinderten Präsidenten übernehmen, oder im Falle der Erledigung der Ämter die Wahl des Präsidenten vornehmen zu lassen.
(3) Wenn er dieser Pflicht binnen acht Tagen, vom Eintritt der Verhinderung der Präsidenten beziehungsweise der Erledigung der Ämter an gerechnet, nicht nachkommt, gehen die vorher genannten Rechte an den nächsten jeweils ältesten Abgeordneten über, bei dem die vorstehend angeführten Voraussetzungen zutreffen.
(4) Die so gewählten Vorsitzenden bleiben im Amt, bis mindestens einer der an der Ausübung ihrer Funktionen verhinderten Präsidenten sein Amt wieder ausüben kann.
SPG · Sicherheitspolizeigesetz
§ 15a Sicherheit in Amtsgebäuden
…eine Waffe mit sich führt, hat sie beim Betreten zur Verwahrung zu übergeben und ist nachweislich über die maßgebenden Umstände für die Ausfolgung (§ 6 GOG) in Kenntnis zu setzen. Dies gilt nicht für Personen, die auf Grund ihres öffentlichen Dienstes zum Tragen bestimmter Waffen ermächtigt sind, hinsichtlich jener Waffen, die…
GOG · Geschäftsordnungsgesetz 1975
§ 74f
…und weist diese unmittelbar diesem zu. (3) Berichte des zuständigen Bundesministers gemäß Art. 50c Abs. 3 B-VG in Verbindung mit § 6 ESM-Informationsordnung werden vom Präsidenten dem Budgetausschuss zur Enderledigung zugewiesen. Die Bestimmungen über die Behandlung von Berichten der Bundesregierung und ihrer Mitglieder gemäß § …
Anl. 2
…des maximalen Darlehensvolumens gemäß Art. 10 Abs. 1 ESM-Vertrag, 5. Regeln für Kapitalveränderungen gemäß Art. 10 Abs. 2 ESM-Vertrag 6. Anträgen und Analysen gemäß Art. 13 Abs. 1 ESM-Vertrag, 7. die grundsätzliche Gewährung von Stabilitätshilfe durch den ESM gemäß Art. 13…
§ 8 § 8
…§ 7 Abs. 2 VO-UA. 5. die Erstellung einer Liste von Personen gemäß § 31g Abs. 1. (Anm.: Z 6 aufgehoben durch Z 1, BGBl. I Nr. 54/2023) (4) Ebenso bedürfen die Verfügungen des Präsidenten hinsichtlich 1. der Liste der Abgeordneten…
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