§ 18c Wöchentliche Höchstarbeitszeit
In Kraft seit 14. Februar 2013
Up-to-date
Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit eines selbstständigen Kraftfahrers darf 48 Stunden nicht überschreiten. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit kann bis zu 60 Stunden betragen, sofern der Wochendurchschnitt in einem Zeitraum von sechs Monaten 48 Stunden nicht übersteigt.
GelverkG · Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996
§ 15 Strafbestimmungen
…der Bestellung eines Filialgeschäftsführers hinsichtlich der Betriebsstätte, für die er verantwortlich ist. (7) Wer als selbstständiger Kraftfahrer 1. die wöchentliche Höchstarbeitszeit gemäß § 18c überschreitet, 2. die gemäß § 18d vorgeschriebenen Ruhepausen nicht einhält, 3. an Tagen, an denen er Nachtarbeit leistet, die gemäß § 18e Abs…
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