(1) Der Landeshauptmann hat zur Begutachtung der gesundheitlichen Eignung von Bewerbern um eine Lenkberechtigung sachverständige Ärzte zu bestellen. Diese sind auf die Dauer von höchstens fünf Jahren zu bestellen, müssen für diese Begutachtung besonders geeignet sein und unterliegen den allgemeinen Bestimmungen des § 128 KFG 1967 über Sachverständige. Die in den Ermächtigungsbescheiden der sachverständigen Ärzte ausgesprochenen Beschränkungen auf bestimmte Behördensprengel gelten als nicht beigesetzt.
(2) Zu sachverständigen Ärzten dürfen nur vertrauenswürdige Personen bestellt werden, die EWR-Staatsbürger sind und die besonderen im Verordnungswege festgelegten Anforderungen erfüllen.
(3) Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat mit Verordnung die näheren Bestimmungen festzusetzen über:
1. die Vergütung für Gutachten gemäß §§ 8 und 9 für Ärzte und technische Sachverständige sowie
2. die Kosten einer verkehrspsychologischen Untersuchung gemäß § 8 oder § 28.
FSG-GV · Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung
§ 1 Begriffsbestimmungen
…Im Sinne dieser Verordnung bedeutet: 1. ärztliches Gutachten: ein von einem Amtsarzt oder von einem gemäß § 34 FSG bestellten sachverständigen Arzt für Allgemeinmedizin gemäß der Anlage erstelltes Gutachten, das in begründeten Fällen auch fachärztliche Stellungnahmen, gegebenenfalls eine Beobachtungsfahrt gemäß § 9 FSG…
§ 23 Gebühren für ärztliche Gutachten und Kosten einer verkehrspsychologischen Untersuchung
…aufgehoben durch BGBl. II Nr. 209/2024) Diese Beträge verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. (4) Für die Bestellung als sachverständiger Arzt gemäß § 34 Abs. 1 FSG ist eine Bundesverwaltungsabgabe in der Höhe von 145 Euro zu entrichten. Für die Ermächtigung als verkehrspsychologische Untersuchungsstelle gemäß § 36 Abs. 2…
§ 22 Sachverständige Ärzte für Allgemeinmedizin
… 294/1986 abgelegt haben und 3. in die Ärzteliste als Ärzte für Allgemeinmedizin eingetragen sind, sind auf Antrag als sachverständige Ärzte gemäß § 34 FSG zu bestellen. (2) Ärzte für Allgemeinmedizin, die nicht den Voraussetzungen des Abs. 1 Z 2 entsprechen, sind auf Antrag als sachverständige Ärzte gemäß…
FSG-FRV · Feuerwehr- und Rettungsverordnung
§ 4 Feuerwehrführerscheines
…von Atemschutzgeräten festgestellt wurde, wodurch auch die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Feuerwehrfahrzeugen festgestellt ist. (3) Ein Arzt, der als sachverständiger Arzt gemäß § 34 FSG bestellt ist, kann auf Grund der feuerwehrärztlichen Untersuchung auch ein Gutachten für die Gruppe 2 gemäß § 8 Abs. 1 FSG erstellen. Dieses…
SchBV · Schiffsbetriebsverordnung
§ 20 Sachverständige Ärztinnen bzw. Ärzte
…1) Ärztinnen bzw. Ärzte, die über eine Bestellung gemäß § 34 Abs. 1 FSG verfügen und eine den spezifischen Anforderungen der Schifffahrt entsprechende verkehrsmedizinische Schulung im Ausmaß von mindestens drei Stunden besucht haben, deren Inhalt von der Österreichischen Ärztekammer…
FSG · Führerscheingesetz
§ 8 Gesundheitliche Eignung
…darf im Zeitpunkt der Entscheidung nicht älter als 18 Monate sein und ist von einem in die Ärzteliste eingetragenen sachverständigen Arzt gemäß § 34 zu erstellen. Die militärärztliche Feststellung der gesundheitlichen Eignung zum Lenken eines Kraftfahrzeuges einer oder mehrerer Gruppe(n) gilt für die Dauer von 18 Monaten…
Rückverweise