(Verfassungsbestimmung) Die Erlassung und Aufhebung von Vorschriften, wie sie in diesem Bundesgesetz enthalten sind, sind auch in jenen Belangen Bundessache, hinsichtlich derer das B VG etwas anderes bestimmt. Die in diesen Belangen nach dem B VG zuständige Gesetzgebung bleibt insoweit zuständig für Vorschriften, die mit jenen nach diesem Bundesgesetz nicht in Widerspruch stehen.
EmRegV-OW 2017 · Emissionsregisterverordnung 2017
Anl. 1
…Allgemeine Stammdaten: 1. Daten des Wasserberechtigten sowie des Anlageninhabers: Name, Anschrift (Sitz), die für die Zustellung maßgebliche inländische Geschäftsanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, soferne zutreffend Internetadresse, und Telefaxnummer…
AEV anorganische Pigmente · Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Herstellung von anorganischen Pigmenten
§ 1
…1) Bei der wasserrechtlichen Bewilligung einer Einleitung von Abwasser aus Betrieben oder Anlagen gemäß Abs. 2 in ein Fließgewässer oder in eine öffentliche Kanalisation sind…
KflG · Kraftfahrliniengesetz
§ 49 Verweisungen
…1) Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese, sofern nichts anderes ausdrücklich angeordnet ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden. (2…
GewO 1994 · Gewerbeordnung 1994
§ 71
…1) Gewerbetreibende dürfen Maschinen, Geräte, Ausrüstungen oder deren Teile oder Zubehör, wenn wegen der Bauart oder Wirkungsweise Gefahren für das Leben oder die Gesundheit von Personen…
ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 53 Sondervorschriften über die Aufteilung des allgemeinen Beitrages.
…1) Der den Versicherten belastende Teil der allgemeinen Beiträge darf zusammen mit dem den Versicherten belastenden Teil des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung 20 v. H…
§ 35 Dienstgeber
…1) Als Dienstgeber im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt derjenige, für dessen Rechnung der Betrieb (die Verwaltung, die Hauswirtschaft, die Tätigkeit) geführt wird, in dem der Dienstnehmer…
§ 3b Umsetzung von Unionsrecht
…Durch dieses Bundesgesetz werden umgesetzt: 1. die Richtlinie 89/105/EWG betreffend die Transparenz von Maßnahmen zur Regelung der Preisfestsetzung bei Arzneimitteln für den menschlichen Gebrauch und ihre Einbeziehung in die staatlichen Krankenversicherungssysteme, ABl. Nr. …
§ 73a Beiträge in der Krankenversicherung von mit inländischen Pensionsleistungen vergleichbaren ausländischen Renten
…1) Wird eine ausländische Rente bezogen, die vom Geltungsbereich – der Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und 987…
NAG · Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
§ 2 Begriffsbestimmungen
…1) Im Sinne dieses Bundesgesetzes ist 1. Fremder: wer die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzt; 2. Reisedokument: ein Reisepass, Passersatz oder ein sonstiges durch Bundesgesetz, Verordnung oder…
GSVG · Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
§ 29a Beiträge in der Krankenversicherung von mit inländischen Pensionsleistungen vergleichbaren ausländischen Renten
…1) Wird eine ausländische Rente bezogen, die vom Geltungsbereich – der Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und 987…
BSVG · Bauern-Sozialversicherungsgesetz
§ 26a Beiträge in der Krankenversicherung von mit inländischen Pensionsleistungen vergleichbaren ausländischen Renten
…1) Wird eine ausländische Rente bezogen, die vom Geltungsbereich – der Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und 987…
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