§ 2a Erklärungen und Vollstreckungsbehörden der Mitgliedstaaten
In Kraft seit 01. November 2025
Up-to-date
Erklärungen der Mitgliedstaaten, auf die in diesem Bundesgesetz verwiesen wird, und die zuständigen Vollstreckungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten sind der Homepage des Europäischen Justiziellen Netzwerks (§§ 69 f) zu entnehmen.
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