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Bundesrecht
Bundesgesetze
Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 25
EU-JZG
§ 25 Aufschub der Übergabe
In Kraft seit 01. Januar 2008
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§ 25 Aufschub der Übergabe — EU-JZG
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