Art. 1 (Anm.: aus BGBl. Nr. 21/1995, zu den §§ 6 und 20, BGBl. Nr. 400/1988)
In Kraft seit 01. Januar 1995
Up-to-date
Das Einkommensteuergesetz 1988, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 681/1994, wird wie folgt geändert:
1.- 2a. (Anm.: betreffen die Änderungen des Einkommensteuergesetzes 1988)
3. Es sind anzuwenden
a) Z 1 auf Erwerbe,
b) Z 2 auf Ausfuhrumsätze,
die nach dem Inkrafttreten des Vertrages über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union
1
) vorgenommen bzw. erbracht werden.
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1 ) Die Kundmachung des Vertrages und seines Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
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