§ 91
In Kraft seit 24. Dezember 2025
Up-to-date
Netzbetreibern ist es untersagt, Netzbenutzer oder bestimmte Kategorien dieser Personen, Netzzugangsberechtigte sowie sonstige Marktteilnehmer, insbesondere zugunsten vertikal integrierter Elektrizitätsunternehmen, diskriminierend zu behandeln.
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