§ 25 Geltung des Bundestheatersicherheitsgesetzes
In Kraft seit 04. August 1998
Up-to-date
Zum Zeitpunkt der Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 5 Abs. 1 findet das Bundestheatersicherheitsgesetz, BGBl. Nr. 204/1989, auf die im § 3 Abs. 1 angeführten Theater sowie auf die von diesen Theatern betriebenen Spiel-, Probe- und Betriebsstätten keine Anwendung.
BThOG · Bundestheaterorganisationsgesetz
§ 32 Vollziehung
… 8, soweit dieser Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren betrifft, der Bundesminister für Justiz; 6. hinsichtlich des § 17 Abs. 6 und des § 25 der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft; 7. hinsichtlich der §§ 24 und 31 der jeweils zuständige Bundesminister; 8. im Übrigen der Bundeskanzler…
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