(1) Die Schulcluster-Administration beinhaltet die verwaltungsmäßige Unterstützung der Schulcluster-Leitung (entsprechend § 56 Abs. 7 SchUG).
(2) Die Bereichsleitung beinhaltet die im § 55d SchUG und im § 52a des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge – SchUG-BKV, BGBl. I Nr. 33/1997, umschriebenen Aufgaben; bei den Aufgaben gemäß § 55d Z 3 SchUG und § 52a Z 3 SchUG-BKV kommt ihr Vorgesetztenfunktion gegenüber den Lehrpersonen an der Schule zu.
(3) Lehrpersonen im Anwendungsbereich des § 9 Abs. 1c BLVG haben die Schulcluster-Leitung in ihrem gesamten Aufgabenbereich zu unterstützen, soweit die Einrechnung gemäß § 9 Abs. 1c BLVG das Ausmaß der Einrechnung aus anderen Funktionen übersteigt.
BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 207n Schulcluster
…Schulcluster-Leitung 1. ab dem Schuljahr 2020/21 der Bereitstellung von Sekretariatspersonal (Abs. 6) und 2. Lehrpersonen für Aufgaben der Schulcluster-Administration (§ 207p Abs. 1) zugewiesen werden. (9) Lehrpersonen, die eine schulfeste Stelle an einer Schule im Schulcluster innehaben, dürfen nur mit ihrer Zustimmung an einer Schule…
BLVG · Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz
§ 9 Einrechnung von Nebenleistungen
…Lehrverpflichtungsgruppe III je Klasse der Schule in die Lehrverpflichtung eingerechnet. (1a) Die Tätigkeit der Lehrperson, die mit der Funktion Schulcluster-Administration gemäß § 207p Abs. 1 BDG 1979 betraut ist, wird mit jener Zahl von Werteinheiten in die Lehrverpflichtung eingerechnet, die der Zuweisung im Sinne des § 207n Abs. 8 Z…
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