(1) Angehörige im Sinn der Abgabenvorschriften sind
1. der Ehegatte;
2. die Verwandten in gerader Linie und die Verwandten zweiten, dritten und vierten Grades in der Seitenlinie;
3. die Verschwägerten in gerader Linie und die Verschwägerten zweiten Grades in der Seitenlinie;
4. die Wahl-(Pflege-)Eltern und die Wahl-(Pflege-)Kinder;
5. Personen, die miteinander in Lebensgemeinschaft leben, sowie Kinder und Enkel einer dieser Personen im Verhältnis zur anderen Person;
6. der eingetragene Partner.
(2) Die durch eine Ehe begründete Eigenschaft einer Person als Angehöriger bleibt aufrecht, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht.
(3) Abs. 1 Z 3 gilt für eingetragene Partner sinngemäß. Die durch eine eingetragene Partnerschaft begründete Eigenschaft einer Person als Angehöriger bleibt aufrecht, auch wenn die eingetragene Partnerschaft nicht mehr besteht.
VO Ausfallsbonus II
Anl. 1
…die Übertragung eines (Teil-)Betriebes oder Mitunternehmeranteiles veranlasst oder es erfolgt eine unentgeltliche Übertragung und/oder eine Übertragung zwischen Angehörigen im Sinne des § 25 BAO und der Übertragende ist wegen körperlicher oder geistiger Behinderung in einem Ausmaß erwerbsunfähig, dass er nicht in der Lage ist, den (Teil-)Betrieb fortzuführen oder…
VO Verlustersatz III
Anl. 1
…Übertragung eines (Teil-)Betriebes oder Mitunternehmeranteiles veranlasst, oder ii. es erfolgt eine unentgeltliche Übertragung und/oder eine Übertragung zwischen Angehörigen im Sinne des § 25 BAO, weil der Übertragende wegen körperlicher oder geistiger Behinderung in einem Ausmaß erwerbsunfähig ist, sodass er nicht in der Lage ist, den (Teil-)Betrieb fortzuführen oder…
VO Ausfallsbonus
Anl. 1
…Übertragung eines (Teil-)Betriebes oder Mitunternehmeranteiles veranlasst oder – es erfolgt eine unentgeltliche Übertragung und/oder eine Übertragung zwischen Angehörigen im Sinne des § 25 BAO und der Übertragende ist wegenkörperlicher oder geistiger Behinderung in einem Ausmaß erwerbsunfähig, dass er nicht in der Lage ist, den (Teil-)Betrieb fortzuführen oder die…
VO über die Gewährung eines Verlustersatzes
Anl. 1
…Übertragung eines (Teil-)Betriebes oder Mitunternehmeranteiles veranlasst, oder ii. es erfolgt eine unentgeltliche Übertragung und/oder eine Übertragung zwischen Angehörigen im Sinne des § 25 BAO, weil der Übertragende wegen körperlicher oder geistiger Behinderung in einem Ausmaß erwerbsunfähig ist, sodass er nicht in der Lage ist, den (Teil-)Betrieb fortzuführen oder…
Rückverweise