Der Betriebsinhaber hat den Betriebsrat über den künftigen Bedarf an Arbeitnehmern und die im Zusammenhang damit in Aussicht genommenen personellen Maßnahmen rechtzeitig zu unterrichten.
FHG · Fachhochschulgesetz
§ 7 Lehr- und Forschungspersonal
…Ruhestand sind. (3) Nebenberufliches Lehrpersonal gemäß Abs. 2 kann sich von anderen Personen vertreten lassen, sofern diese über gleichzuhaltende Qualifikationen verfügen. (4) § 98 ArbVG (personelles Informationsrecht) gilt auch für die Gruppe der nebenberuflich tätigen Personen, selbst wenn ein freies Dienstverhältnis oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt. (5) Die Lehrenden der…
PBVG · Post-Betriebsverfassungsgesetz
§ 73 Kompetenzabgrenzung
…Abschluß, Änderung und Aufhebung von Betriebsvereinbarungen nach § 97 Abs. 1 Z 2, 6, 7, 15 ArbVG; j) personelles Informationsrecht (§ 98 ArbVG); k) Einstellung von Arbeitnehmern (§ 99 ArbVG); l) Mitwirkung bei Versetzungen (§ 101 ArbVG); m) Mitwirkung bei Baumaßnahmen und Anschaffungen (§ 72…
UG · Universitätsgesetz 2002
§ 100 Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb
…Lehrpersonal steht in einem freien Dienstverhältnis zur Universität; es kann sich ohne vorherige Zustimmung der Universität von anderen geeigneten Personen vertreten lassen. (6) § 98 ArbVG (personelles Informationsrecht) gilt auch für die Gruppe der nebenberuflich tätigen Personen, selbst wenn ein freies Dienstverhältnis oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt.…
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