Die Entsendung der österreichischen Mitglieder des Europäischen Betriebsrates erfolgt gemäß den §§ 179 und 180; dies jedoch mit der Maßgabe, daß die Entsendung von Vertretern der zuständigen freiwilligen Berufsvereinigung oder gesetzlichen Interessenvertretung nur zulässig ist, sofern diese Betriebsratsmitglieder gemäß § 53 Abs. 4 sind.
BRGO 1974 · Betriebsrats-Geschäftsordnung 1974
§ 54 Betriebsausschuß
…und 95 ArbVG); 6. Entsendung von Arbeitnehmervertretern in das besondere Verhandlungsgremium (§§ 179, 180 ArbVG) und in den Europäischen Betriebsrat (§ 193 ArbVG); 7. Mitwirkung an den Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren gemäß den nach den §§ 189, 190 oder 206 ArbVG abgeschlossenen Vereinbarungen; 8. Entsendung von…
§ 56 Zentralbetriebsrat
…Betriebsrat zuständig ist; 4. Entsendung von Arbeitnehmervertretern in das besondere Verhandlungsgremium (§§ 179, 180 ArbVG) und in den Europäischen Betriebsrat (§ 193 ArbVG); 5. Mitwirkung an den Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren gemäß den nach den §§ 189, 190 oder 206 ArbVG abgeschlossenen Vereinbarungen; 6. Abschluss von Betriebsvereinbarungen…
§ 56a Konzernvertretung
…der Arbeitnehmerschaft zuständig ist; 5. Entsendung von Arbeitnehmervertretern in das besondere Verhandlungsgremium (§§ 179, 180 ArbVG) und in den Europäischen Betriebsrat (§ 193 ArbVG); 6. Mitwirkung an den Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren gemäß den nach den §§ 189, 190 oder 206 ArbVG abgeschlossenen Vereinbarungen; 7. Entsendung von Arbeitnehmervertretern…
ArbVG · Arbeitsverfassungsgesetz
§ 196 Tätigkeitsdauer, Dauer der Mitgliedschaft
…eine Vereinbarung nach den §§ 189 oder 190 abschließen. (3) Die Mitgliedschaft zum Europäischen Betriebsrat beginnt mit der Bekanntgabe des Entsendungsbeschlusses (§ 193). (4) Die Mitgliedschaft zum Europäischen Betriebsrat endet, wenn 1. die Tätigkeitsdauer des Europäischen Betriebsrates endet; 2. die Mitgliedschaft zum Betriebsrat endet; 3. das Mitglied zurücktritt…
§ 172
…206 Abs. 2, die Entsendung der österreichischen Mitglieder in das besondere Verhandlungsgremium (§§ 179, 180) bzw. in den Europäischen Betriebsrat (§ 193), die Beendigung ihrer Mitgliedschaft zum besonderen Verhandlungsgremium gemäß § 185 Abs. 2 Z 2 bis 4 und 6 bzw. zum…
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