1Ob603/90—OGH Entscheidung
28. November 1990
…auf sich beruhen. Denn die wegen des wesentlichen Merkmals der Unentgeltlichkeit der Leihe und deshalb analog zum Schenker auf Vorsatz beschränkte Haftung des Verleihers (§ 945 ABGB; SZ 50/137; Stanzl in Klang2 IV/1, 617 f, 691) gilt nicht bei sogenannten "positiven Vertragsverletzungen", etwa bei Verletzungen von Schutzpflichten wegen Unterlassens der…