6Ob563/87—OGH Entscheidung
11. Juni 1987
…letzter Satz Genossenschaftsgesetz die Mitgliedschaft durch den Tod des Genossenschafters erlischt, soferne der Genossenschaftsvertrag nicht eine entgegengesetzte Bestimmung enthält, sind Anwartschaftsrechte auf Eigentumsübertragung gemäß § 900 ABGB vererblich (Rummel aaO; Bydlinski aaO 586). Für sie sind daher die Bestimmungen der Satzungen der Beklagten, soweit diese - zufolge des Charakters des § 54 Abs…