1Ob121/98w—OGH Entscheidung
24. November 1998
…§ 696, 704 ABGB). Man nennt auch diesen Umstand selbst "Bedingung", so daß der Begriff sowohl die im Rahmen der Privatautonomie (vgl § 898 ABGB) grundsätzlich zulässige geschäftliche Nebenbestimmung als auch das Ereignis, von dem die Rechtswirkungen abhängen, bedeutet. Sie ermöglicht es den Vertragsparteien, ihr Rechtsverhältnis Umständen anzupassen, deren Eintritt…