6Ob132/71—OGH Entscheidung
29. Januar 1971
…bemüht, ihm das Zusammenleben unerträglich zu machen ( Ehrenzweig aaO; Wentzel aaO 362). Zeiller (zitiert von Wentzel aaO 358 in Fußnote 37 zu § 89 ABGB) hat daher schon gewarnt, nicht die unerzwingbaren ethischen Pflichten, deren Beobachtung durch die Lehren der Moral und durch vernünftige Vorstellungen, vorzüglich des Seelsorgers, zu bewirken…