Wenn der Geschenknehmer im Zeitpunkt der Schenkung nicht zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen gehörte (§ 757), haftet er nicht, wenn der Verstorbene die Schenkung mehr als zwei Jahre vor seinem Tod wirklich gemacht hat.
…in § 783 Abs 1 ABGB idF ErbRÄG 2015 verwendete Formulierung („dem Kreis der Pflichtteilsberechtigten angehören“; vgl auch § 792 ABGB) spricht nämlich ebenso für die von der Rechtsprechung gefundene Lösung wie die ganz überwiegende Ansicht in der Literatur (Nachweise in 2 Ob 195…
…Verbesserungsauftrag erteilt. 3. Zu Unrecht verficht die Rekurswerberin weiter ihre Ansicht, eine Anrechnungsverpflichtung sei im Testament erlassen worden. Der Erlass einer Anrechnung (§ 792 ABGB) muss „ausdrücklich“, im Sinn von hinreichend deutlich erfolgen ( Apathy in Koziol/Bydlinski/Bollenberger , ABGB³ § 792 Rz 1). Das Berufungsgericht…
…“ wurde, findet sich weder in dieser Bestimmung noch in § 755 Abs 1, § 782 Abs 1 oder § 792 ABGB nF. […] [37] 1.5 Dies führt zu folgendem Zwischenergebnis: [38] Nach der seit dem ErbRÄG 2015 geltenden Rechtslage verhindert ein…
…lediglich auf die Pflichtteilsberechtigung im Zeitpunkt der Schenkung abzustellen. Er nehme die Beklagte als Geschenknehmerin nach § 789 ABGB in Anspruch. Gemäß § 792 ABGB hafte der Geschenknehmer nur dann nicht, wenn er im Zeitpunkt der Schenkung nicht zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen gehört habe. Dies treffe auf die Beklagte…
…“ wurde, findet sich weder in dieser Bestimmung noch in § 755 Abs 1, § 782 Abs 1 oder § 792 ABGB nF. [27] 1.3 In den Gesetzesmaterialien (ErläutRV 688 BlgNR 25. GP 34) wird zu § 782 ABGB ausgeführt…
…im Zusammenhang mit den Haftungsbeschränkungen beim Beschenkten wegen des engen Zusammenhangs zwischen der Frage der Anrechenbarkeit und jener der Haftung des Beschenkten (nach § 792 ABGB idgF, wobei diese Bestimmung die zeitliche Beschränkung der Haftung des Geschenknehmers regelt) davon ausgeht, dass „zweifellos auch hier“ die Vermögensopfertheorie herangezogen werden müsse…
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