Als Pflichtteil gebührt jeder pflichtteilsberechtigten Person die Hälfte dessen, was ihr nach der gesetzlichen Erbfolge zustünde.
1. DVOEheG · Erste Durchführungsverordnung zum Ehegesetz
§ 59 § 59
…1) (Anm.: Änderung des § 759 ABGB, JGS Nr. 946/1811.) (2) Ist der Erbfall vor Inkrafttreten des Ehegesetzes eingetreten, so ist § 759 Abs. 2 des Allgemeinen Bürgerlichen…
…Nachlasses überlassen wurde. Das Rekursgericht führte aus, die nach früherem Recht von Tisch und Bett schuldlos geschiedene erste Ehegattin Luise B. habe gemäß §§ 759 Abs. 1 ABGB., 115 Abs. 1 und 4 EheG. das gesetzliche Erbrecht behalten. Der Gattin aus einer späteren Ehe, gegenständlich der erblasserischen Witwe Hilde B. als der dritten…
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