Haben die Vermächtnisnehmer die Vermächtnisse bereits empfangen, so wird der verhältnismäßige Abzug nach dem Wert, den das Vermächtnis zum Zeitpunkt des Empfangs hatte, und den daraus gezogenen Nutzungen bestimmt.
erfolgten - Empfang des Vermächtnisses kommt dem Vermächtnisnehmer wegen des vor ihm gemäß § 783 ABGB geforderten Beitrages das Recht der Rückstellung im Sinne des § 693 ABGB zu.…
…vom Witwer der Verstorbenen mittels Pflichtteilsergänzungsklage in Anspruch genommen worden. In diesem Pflichtteilsprozess habe die Klägerin eine Beteiligung der Beklagten als Legatarin gemäß § 693 ABGB nicht erreichen können, weil das Legat bereits ausgefolgt gewesen sei und die Verlassenschaftsmasse zur Abdeckung des Pflichtteilsanspruchs ausgereicht habe. Die Beklagte bestritt das Klagebegehren dem…
Solange die Vermächtnisnehmer ihre Vermächtnisse nicht im Sinne des § 693 ABGB empfangen haben, haften die keinesfalls einem in seinem Pflichtteil verkürzten Noterben für dessen Forderung auf Zahlung eines Betrages zur Pflichtteilsergänzung. Vor dem Empfang des Legates…
…Legatsreduktion berufen. Sie haben demgemäß den Vermächtnisnehmern entsprechend gekürzte Legate auszufolgen oder, wenn diese - wie hier - bereits ungekürzt ausgefolgt wurden, zuviel Geleistetes zurückzufordern (vgl. § 693 ABGB). Der Pflichtteilsberechtigte hat seine Forderung zwar an den Nachlaß und nach der Einantwortung an den (die) Erben zu richten, und kann in der Regel nicht…
…der Unwirksamkeit des behaupteten Erb- und Pflichtteilsübereinkommens der Nachlaß möglicherweise zu einem Großteil durch Vorausvermächtnisse erschöpft sei, so daß die Geltendmachung eines Anspruches nach § 693 ABGB gegen die Legatare in Betracht zu ziehen sei. Als Sicherstellung sei mangels einer Vereinbarung zwischen den Parteien eine solche im Sinne des § 1373 ABGB…
…darüber hinausgehende Zuwendung unterliegt der Kürzung (Welser in Rummel2 ABGB Rz 3 zu § 692). Haben die Legatare die Vermächtnisse bereits empfangen, wird nach § 693 ABGB der Abzug nach dem Wert, den das Vermächtnis zur Zeit des Empfanges hatte, und den daraus gezogenen Nutzungen bestimmt. Dem Legatar steht auch nach empfangenem…
…betroffen ist (RS0012633 [T1]). Denn es wäre untunlich, den Erben zunächst zur Leistung zu verhalten und ihn gleichzeitig auf seinen Anspruch auf Rückforderung (§ 693 ABGB aF) des von Anfang an nicht Geschuldeten zu verweisen (vgl 2 Ob 96/14b), weil später eine Legatskürzung erforderlich werden könnte (vgl…
…werde. Da der Voraus durch Einrechnung den Pflichtteil schmälere (§ 789 ABGB) und der Ehegatte mit dem gesetzlichen Vermächtnis zur Befriedigung der Erblassergläubiger beitragen (§ 693 ABGB) und unter Umständen Pflichtteilsberechtigte abfinden müsse, habe er ja dasselbe Interesse an der richtigen Schätzung wie ein Noterbe, nur eben mit umgekehrten Vorzeichen. Der Noterbe…
…demnach eine Kürzung der Legate als notwendig, haben diese die Erben vorzunehmen. Sie haben den Legataren entsprechend weniger auszuzahlen und können zuviel Geleistetes zurückfordern (§ 693 ABGB). Der Pflichtteilsberechtigte hat ein Forderungsrecht nur an die Erben und kann, wie schon das Berufungsgericht zutreffend dargelegt hat, die Vermächtnisnehmer in der Regel nicht direkt…
…habe M***** D***** als Legatar keinen Mietzins an die Verlassenschaft zu zahlen. Aus diesem Grund sei für die Position der klagenden Partei auch aus § 693 ABGB nichts zu gewinnen. Die ordentliche Revision sei zulässig, weil eine Entscheidung über den bei Legatskürzung maßgeblichen Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses bei Nachfolge des Mieters…
…passiv legitimiert für Klagen auf Anerkennung von Nachlaßschulden (vgl MGA ABGB § 692 E 10). Haben sie ihre Vermächtnisse bereits empfangen, so wird gemäß § 693 ABGB der Abzug nach dem Wert, den das Vermächtnis zur Zeit des Empfanges hatte und dem daraus gezogenen Nutzen bestimmt. Daraus ergibt sich jedoch eindeutig, daß…
…eine Kürzung der Legate als notwendig, haben diese die Erben vorzunehmen. Sie haben den Legataren entsprechend weniger auszuzahlen und können zu viel Geleistetes zurückfordern (§ 693 ABGB). Der Pflichtteilsberechtigte hat ein Forderungsrecht nur an die Erben und kann, wie das Berufungsgericht insoweit zutreffend dargelegt hat, die Vermächtnisnehmer in der Regel nicht direkt…
…kann. Die notwendige Bewertung (Kapitalisierung) des Wohnrechts des überlebenden Ehegatten im Pflichtteilsprozess ist für die Pflichtteilsdeckung und eine allfällige Beitragspflicht des wohnberechtigten Ehegatten nach § 693 ABGB von Bedeutung. Daraus ist entgegen der Auffassung der Revisionswerberin kein Argument für die Einstufung des Voraus als Nachlasspassivum zu gewinnen.…
…Erbe ist berechtigt, die Legate mangels hinreichenden Nachlasses gegebenenfalls bis Null zu kürzen oder - wurden die Legate bereits ungekürzt ausgefolgt - das zuviel Geleistete gemäß § 693 ABGB zurückzufordern (SZ 65/7). Die Vorschriften über die Legatsreduktion sind analog auf den ruhenden Nachlaß anzuwenden (EvBl 1983/158; EvBl 1990/109). Über Zulässigkeit und…
…der Verlassenschaft nach dem am 17.November 1991 verstorbenen Franz O***** gegen den Drittschuldner und nunmehrigen Beklagten Reinhold O***** als Vermächtnisnehmer im Rechtsgrund des § 693 ABGB zustehenden Rückforderungsanspruches im Betrag von S 950.000 mehr oder weniger und die Überweisung der gepfändeten Forderung zur Einziehung bis zur Höhe der vollstreckbaren Forderung unbeschadet…
…der R***** K***** die Verbücherung der auf den Todesfall geschenkten Liegenschaftshälfte erwirkt und diese anschließend verkauft habe, bestehe ein Geldanspruch der Klägerin gemäß § 693 ABGB. Die Beklagte bestritt das Klagebegehren, beantragte dessen Abweisung und wendete - soweit im Revisionsverfahren relevant - ein, dass die rechtlichen Voraussetzungen für einen Rückersatz der Sozialhilfe nach…
…habe. Dieser Zeitpunkt liege bei der hier am 15. 12. 1999 erfolgten Vormerkung des Eigentumsrechts. Bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs iSd § 693 ABGB sei vom Wert des Legats zum Zeitpunkt der Legatserfüllung auszugehen bei Liegenschaften die grundbücherliche Einverleibung des Eigentumsrechts. Ähnliches gelte bei der Berechnung des Schenkungspflichtteilsanspruchs iSd…
…des Reinhold O*** ob den genannten Liegenschaften einverleibt. Am 18. April 1986 stellte der erbserklärte Erbe beim Erstgericht den Antrag, dem Verlassenschaftskurator aufzutragen, "gemäß § 693 ABGB im Klagswege gegen den Legatar Reinhold O*** vorzugehen, um so sicherzustellen, daß er in den Verlaß seine Pflichtteilsbeträge leistet, die auf seine Legate und seine…
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