6R273/23w—OLG Wien Entscheidung
04. Dezember 2023
…sind, müssen für die unentgeltliche Vereinbarung erbrechtliche Formvorschriften eingehalten werden, entweder jene der Schenkung auf den Todesfall (§ 603 ABGB; Notariatsakt), einer Erbeinsetzung (§§ 578 ff ABGB; zB eigenhändig schreiben und unterschreiben) oder eines Vermächtnisses (Formvorschriften wie bei der Erbeinsetzung; Schopper/Walch , aaO [162]). Entgeltliche Verfügungen über Vermögensbestandteile, die erst mit dem…