2Ob505/80f—OGH Entscheidung
26. Februar 1980
…und hat demgemäß zum Beispiel dem Pfandeigentümer auch den Verwahrungsort der Pfandsachen bekanntzugeben (Klang in Klang[2] II, 483, 484; GlU 13 928). Gemäß § 464 ABGB ist er nach der Verwertung des Pfandgegenstandes, wenn der Erlös die Pfandforderung übersteigt, zur Herausgabe eines Überschusses verpflichtet, wobei der Erlös nicht etwa, wie aus…