3Ob125/62—OGH Entscheidung
26. September 1962
…Bieten auch im Namen eines Dritten verweigert, will es Umtriebe verhindern, die den Ablauf einer erfolgreichen Versteigerung gefährden. Die EO. geht damit noch über § 463 ABGB. hinaus. Von einem Vertreter des Verpflichteten, der ja dessen Interesse zu wahren hat und dessen Weisungen nachkommen muß, kann im allgemeinen nichts anderes erwartet werden…