Wird aber ein merklicher Erdtheil durch die Gewalt des Flusses an ein fremdes Ufer gelegt; so verliert der vorige Besitzer sein Eigenthumsrecht darauf nur in dem Falle, wenn er es in einer Jahresfrist nicht ausübt.
…Revisionsbeantwortung zu ersetzen. Begründung: Das Berufungsgericht sprach aus, dass die ordentliche Revision „im Hinblick auf die Anwendbarkeit der Bestimmungen der §§ 411, 412 ABGB auf den vorliegenden Fall“ zulässig sei, „da es eine Vielzahl von Geschieberückhaltebecken (gebe)“. Die Revision ist entgegen dem – den Obersten Gerichtshof…
…ÖJZ 2001, 781). 5.2.1. Den Ausgangspunkt der Untersuchung bilden die Regelungen des Eigentumserwerbs durch Zuwachs in § 411 ( alluvio ) und § 412 ABGB ( avulsio ), deren Anwendung auf großflächige Bodenverschiebungen vom Autor jeweils verneint wird. Dies begründet Ganner hinsichtlich des § 411 ABGB damit, dass der Anwendungsbereich ausschließlich…
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