1Ob14/93—OGH Entscheidung
11. Mai 1993
…§ 410 ABGB das verlassene Wasserbett den angrenzenden Uferbesitzern zufällt (EvBl 1968/212). Allerdings sind unter dem in §§ 410 bis 411 ABGB vorkommenden Ausdrucke „Gewässer“ nur fließende Gewässer, das sind Bäche, Flüsse und Ströme, zu verstehen. Nicht nur, daß die grammatikalische Bedeutung des in §…