Wenn ein Gewässer sein Beet verläßt, so haben vor Allem die Grundbesitzer, welche durch den neuen Lauf des Gewässers Schaden leiden, das Recht, aus dem verlassenen Beete oder dessen Werthe entschädigt zu werden.
…KG Thann (verlassenes Flußbett der Ybbs) gemäß § 4 Abs. 7 WRG aus dem öffentlichen Wassergut aus. Hierauf beantragten die Eheleute G***, gestützt auf § 409 ABGB, im Wege der für die Verwaltung dieser Grundstücke zuständigen Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland die Zustimmung zu einem wertgleichen Grundtausch, wonach sie die in…
…407 ABGB vom Eigentum der an beiden Ufern liegenden Grundstücke, § 408 ABGB von der Teilung des Gewässers in mehrere Arme und § 409 ABGB von den Grundbesitzern, welche durch den neuen Lauf des Gewässers Schaden leiden. Auf Seen und Teiche, selbst wenn sie durch Zuflüsse gespeist oder von Bächen…
…Form einer Schotterbank. § 407 ABGB. bestimme, daß bei Bildung einer Insel in einem Gewässer diese Insel den an den Ufern liegenden Grundstücken zuwachse. § 409 ABGB. besage, daß die Grundbesitzer, die durch den neuen Lauf eines Gewässers Schaden erleiden, das Recht haben, sich aus dem verlassenen Bett zu entschädigen. Der Beklagte…
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