Der Finder hat gegen den, dem der Fundgegenstand ausgefolgt wird, Anspruch auf Finderlohn und auf Ersatz des notwendig und zweckmäßig gemachten Aufwandes.
Unzulässigkeit des Rechtsweges für das Begehren des Finders auf Herausgabe der gefundenen Sache zur Benützung nach § 392 ABGB, ebenso für das Herausgabebegehren des sein Recht gehörig dartuenden Eigentümer der Sache nach § 391 ABGB. Selbst in dem Falle des gerichtlichen Erlages des Fundgegenstandes…
…behördliche Bewilligung erlaubt. (3) Läßt sich der Verlustträger einer Waffe gemäß Abs2 nicht ermitteln, 1. so darf die Behörde auch nach Ablauf der im §392 ABGB vorgesehenen Jahresfrist die Waffe dem Finder oder einer von diesem namhaft gemachten Person nur dann überlassen, wenn diese zu ihrem Besitz berechtigt sind; 2. so…
…S fand und im Wachzimmer ablieferte, begehrt von der beklagten Republik Österreich, bei der die Fundsache in Verwahrung blieb, die Herausgabe zur Benützung gemäß § 392 ABGB. Mit dem angefochtenen Beschluß hob das Berufungsgericht infolge Berufung der Beklagten das im wesentlichen im Sinne der Klage ergangene Ersturteil als nichtig auf und wies…
…SZ 31/36 Unzulässigkeit des Rechtsweges für das Begehren des Finders auf Herausgabe der gefundenen Sache zur Benützung nach § 392 ABGB. und für das Herausgabebegehren des Eigentümers der Sache nach § 391 ABGB. Selbst in dem Falle des gerichtlichen Erlages des Fundgegenstandes oder des aus seiner…
…nach § 393 ABGB, ausdrücklich nach den dortigen Grundsätzen berechnet, geltend macht und keine Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag. Zwar hat gemäß § 392 ABGB der Finder gegen den, dem der Fundgegenstand ausgefolgt wird, Anspruch auf Finderlohn und auf Ersatz des notwendigen und zweckmäßig gemachten Aufwands in Anlehnung an die…
…5. In der Lehre wird, soweit diese Frage überhaupt thematisiert wird, dazu Folgendes vertreten: [19] 5.1. Nach Spielbüchler in Rummel 3 § 392 ABGB Rz 3 erstrecken sich Benützungsrecht und Eigentumserwerb „nur auf die gefundene Sache, nicht auf den dadurch eröffneten Zugriff auf andere Vermögenswerte (Spareinlage oder…
…vorgenommen hätten, falle ihnen eine "unerlaubte Handlung" iS des § 400 ABGB zur Last, welche jeden Anspruch auf "Finderlohn" ausschließe. Ein solcher Anspruch nach § 392 ABGB wäre im übrigen bereits verjährt, weil der Schatz im März 1975 gefunden worden, die Klage jedoch erst am 8. 1. 1979 eingebracht worden sei. Die…
…der Kläger eine Schadenersatzklage gegen den Liftwart an. Der Kläger machte den Beklagten dabei insbesondere wegen schadensursächlicher Vernachlässigung der Fundanzeigepflichten nach § 389 ABGB (§ 392 ABGB) haftbar. Der Beklagte bestritt vor allem, durch die Ansichnahme der ihm vom Schifahrer als Fundgegenstand übergebenen Armbanduhr selbst Rechte und Pflichten eines Finders übernommen zu…
…Retentionsrecht nach § 471 ABGB zugunsten der Ansprüche auf Ersatz von Aufwand auf oder Schaden durch die herauszugebende Sache, die Zurückbehaltungsrechte nach § 392 ABGB, § 403 ABGB, § 970c ABGB, § 19 RAO, § 5 GEG, oder das kaufmännische Retentionsrecht nach den §§ …
Rückverweise