Die Gesandten, die öffentlichen Geschäftsträger und die in ihren Diensten stehenden Personen genießen die in dem Völkerrechte und in den öffentlichen Verträgen gegründeten Befreyungen.
…st von mindestens 2 Wochen erfolglos gemahnt wurde(n), wird die gesamte noch offene Schuld zur Rückzahlung fällig. . . . nkt I 2 der "Zusammenstellung" inter § 38 ABGB. bei MGA.[27]). Für den Kläger ist auch mit dem Hinweis auf die u. a. in ZVR. 1961 Nr. 320 veröffentlichte höchstgerichtliche Entscheidung nichts gewonnen…
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