Wer den Besitz einer Sache vor Gericht läugnet, und dessen überwiesen wird, muß dem Kläger deßwegen allein schon den Besitz abtreten; doch behält er das Recht, in der Folge seine Eigenthumsklage anzustellen.
…SZ 33/131 Leugnen des Besitzes im technischen Sinn unter Geständnis der Innehabung genügt für die Anwendung des § 376 ABGB. Entscheidung vom 23. November 1960, 6 Ob 399/60. I. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien; II. Instanz: Oberlandesgericht Wien. Der Kläger hat in seiner Klage…
…daß die Klägerin Rechtsnachfolgerin dieser Organisationen sei. Es fehle an eindeutigen Behauptungen der Klägerin und am lückenlosen Nachweis ihres Eigentumsrechtes. Eine Klagsstattgebung nach § 376 ABGB komme nicht in Betracht, weil die Beklagte den Besitz der Sparbücher nicht geleugnet habe. Auch wer die Sache vorbehaltlos der Behörde ausgefolgt habe, könne nicht…
…Der Einachsschlepper befand sich sohin in der gemeinsamen Gewahrsame der Ehegatten W. Die gemeinsame Gewahrsame der Eheleute stellt kein gegenseitiges Anvertrauen im Sinne des § 376 ABGB. dar. Anvertrauen im Sinne der genannten Gesetzesstelle ist die Übertragung der ausschließlichen Gewahrsame (Klang[2] II 226, bei Anm. 74), die nach den Feststellungen der…
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