Was in den vorhergehenden §§.in Rücksicht einer neuen Bauführung verordnet wird, ist auch auf die Niederreißung eines alten Gebäudes, oder andern Werkes anzuwenden.
…14 I und II 1, § 5 (3), (4) und (5) der oö. Bauordnung, siehe auch Schey - Klang in Klang[2] II 115 zu § 342 ABGB.). Wird nun unter diesen Gesichtspunkten das Verhalten der Streitteile bei der Bauverhandlung vom 20. August 1962 geprüft, so ergibt sich zunächst, daß Punkt 1 des…
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