Der bestimmte Werth einer Sache heißt ihr Preis. Wenn eine Sache vom Gerichte zu schätzen ist, so muß die Schätzung nach einer bestimmten Summe Geldes geschehen.
…der jüngeren Rechtsprechung die Bewertung einer Liegenschaft für die Entschädigung des Erwachsenenvertreters entweder analog § 167 Abs 2 AußStrG vornehmen oder unter Anwendung von § 304 ABGB oder § 34 AußStrG, so ist im Ergebnis und in Zusammenschau mit dem geänderten GrEStG und der erlassenen Grundstückswertverordnung und in Anbetracht dessen, dass der…
…der Pensionsversicherung hergeleitet. Daher könne die Beklagte der Klägerin einwenden, daß Johann W. der ihm obliegenden Rettungspflicht nicht nachgekommen sei. Diese Pflichtverletzung müsse nach § 304 ABGB. berücksichtigt werden. Da die Anteile der Beklagten und des Johann W. an der Schädigung nicht feststellbar seien, müßten beide je zur Hälfte den Schaden tragen…
Vergleichung fordert eine möglichst vollständige Erfassung aller konkret wirksamen preisbildenden Umstände der zu bewertenden Sache und die Bestimmung ihrer Einflüße auf den in Währungseinheiten ( § 304 ABGB ) auszudrückenden Wert.…
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