4Ob311/78—OGH Entscheidung
13. Juni 1978
…zu begnügen und ein entsprechendes Vergleichsangebot des Beklagten anzunehmen; gerade beim Unterlassungsanspruch, welcher im Gegensatz zu anderen Leistungsansprüchen nicht nur aus den in §§ 1411 ff. ABGB angeführten Gründen (also durch Zahlung, Verzicht, Unmöglichkeit der Erfüllung oder dergleichen), sondern insbesondere auch dann erlischt, wenn noch vor dem Schluß der mündlichen Verhandlung in…