2Ob130/97z—OGH Entscheidung
10. Juli 1997
…Da beide Teile nachgeben würden, sei der Vergleich notwendigerweise verbindlich und entgeltlich. Aus diesem Grund seien der Erlaß einer unstrittigen und unzweifelhaften Schuld (§ 1381 ABGB), ein ebensolcher Verzicht (§ 1444 ABGB) und insbesondere das Anerkenntnis kein Vergleich. Die Leistung der Erstbeklagten habe darin bestanden, die Ansprüche des Klägers ohne…