§ 1343 Arten der Befestigung eines Rechtes:
In Kraft seit 01. Januar 1812
Up-to-date
Die rechtlichen Arten der Sicherstellung einer Verbindlichkeit und der Befestigung eines Rechtes, durch welche dem Berechtigten ein neues Recht eingeräumet wird, sind: die Verpflichtung eines Dritten für den Schuldner, und die Verpfändung.
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