1Ob20/77—OGH Entscheidung
04. Oktober 1977
…nun die in Art. 23 Abs. 5 B-VG ,normierten, das Gebiet des Post-, Telegraphen- und Fernsprechwesens betreffenden Sonderbestimmungen ebenso wie die Regelung des § 1317 ABGB, die besagt, daß besondere Vorschriften bestimmen, inwieweit bei öffentlichen Versendungsanstalten - und dazu gehört auch die Post - für den Schaden eine Haftung übernommen werde. Es sei…