Die einzelnen Personen oder auch ganzen Körpern verliehenen Privilegien und Befreyungen sind, in so fern hierüber die politischen Verordnungen keine besondere Bestimmung enthalten, gleich den übrigen Rechten zu beurtheilen.
…Rücküberweisung von dritte Seite bedingt gezahlter Beträge einen neuerlichen Antrag auf Anerkennung des Haftungsfalles und Neuberechnung des Garantiebetrages stellen und damit die Frist des § 13 ABGB 1981 neuerlich in Lauf setzen könne. Dem ist zu erwidern, daß eine drohende Verfristung keineswegs der einzige Grund für die Erhebung einer Feststellungsklage im Sinne…
…via facti nicht Privatvermögen des Staates, sondern öffentliches Gut an einen Privaten übertragen wurde. Seine Anerkennung fand ein solcher Titel auch damals schon in § 13 ABGB, (vgl. dazu Wolff in Klang[2] zu dieser Gesetzesstelle). Der Oberste Gerichtshof pflichtet daher zusammenfassend den Unterinstanzen darin bei, daß dem Kläger der Nachweis des…
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